Das mit dem Wiederzurueckbringen ist mir auch mal passiert. Ich hatte eine externe Festplatte von Deutschland mit in die USA genommen, und dann, zusammen mit anderen Sachen, in einem Paket wieder nach Deutschland geschickt. Selbiges Paket wurde vom Zoll festgehalten, und ich musste es persoenlich abholen. Und dabei natuerlich oeffnen. Auf ein paar Sachen, die ich in der USA gekauft hatte, musste ich dann auch Einfuhrzoll zahlen. Und eine etwas uebereifrige Zollbeamtim meinte, ich muesse auch die Festplatte verzollen. Auf meinen Einwand, ich haette sie ja in Deutschland gekauft und nur fuer einen laengeren Urlaub mit in die USA genommen, meinte sie nur, da haette ich sie eben bei der Ausfuhr anmelden muessen. Da ich das aber versaeumt habe, sei nun Einfuhrzoll faellig. Ihr Kolllege aber, der sozusagen fuer mich zustaendig war, war kulanter und liess die Festplatte durchgehen. Mit einem Blick uebrigen auf die Kollegin, der wohl bedeutete, “Was mischt die alte Zicke sich da ein.” ;)